Versand

Mit Blick auf die geltenden Versandbedingungen wird verwiesen auf Ziffer 4 ff. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Franz&Frei" (Kleinunternehmen gem. § 19 UStG). 

Im Auszug wie folgt:
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4. Erfüllungsort, Lieferung und Versand

4.1 Erfüllungsort 
Bei Kauf über eine Online-Verkaufsplattform ist der Erfüllungsort die vom Kunden angegebene Adresse. Ein Versand bzw. eine Lieferung erfolgt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - in diesem Fall stets an die vom Kunden bei Vertragsschluss angegebene Adresse / Lieferanschrift. Für die Abwicklung einer Transaktion ist die in der Bestellabwicklung angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Bei Kauf in einem stationären Laden ist der Erfüllungsort regelmäßig der Ort bzw. die Adresse des stationären Ladens, der die Produkte des Anbieters vertreibt. Die nachfolgenden Regelungen zum Versand sind bei Kauf des Produktes in einem stationären Laden nicht einschlägig. Sollte bei Kauf des Produktes des Anbieters in einem das Produkt vertreibenden stationären Laden mit dem vertretungsberechtigten Personal dieses Ladens ein Versand vereinbart worden sein, so gelten ausschließlich die Versandbedingungen gemäß der AGB des stationären Ladens. Überdies gelten für den Fall des Satzes 6 der Ziffer 4.1 dieser AGB die Datenschutzhinweise und sonstige Regelungen des den das Produkt vertreibenden stationären Ladens.

4.2 Folgen des Scheiterns der Zustellung der Ware, Nichtlieferung, Selbstbelieferung
Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Anbieters hierzu getroffene Regelung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

4.3 Versandkosten
Bei Kauf über eine Online-Verkaufsplattform werden dem Kunden die Versandkosten im Bestellprozess angezeigt und gesondert ausgewiesen. Die Versandkosten werden - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - vollumfänglich vom Kunden getragen.

4.4 Mit dem Versand zusammenhängende Nebenkosten 
Der Kunde trägt – soweit anfallend – auch mit dem Versand anfallende Nebenkosten (z.B. Verpackungen, Versicherungen, Fracht, Zölle, etc.). 

4.5 Versanddienstleister
Der Versand erfolgt über die Deutsche Post / DHL Paket GmbH. Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf dem Versandweg. Eine Selbstabholung von Ware ist nur nach gesonderter Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden möglich.

4.6 Ausführungs- und Lieferfristen 
Die vereinbarten Ausführungs- und / oder Lieferfristen sind verbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Teillieferungen sind erst zu vergüten, wenn die vertraglich vereinbarte Gesamtmenge vollständig geliefert und ggf. abgenommen worden ist. Wurde eine Teillieferung vereinbart, so ist auf der Rechnung eine Anschlusskontrolle zu erstellen (Nummer der Teillieferung, Gesamtmenge, bisherige Liefermenge, heutige Liefermenge, Restmenge). 

4.7 Lieferschein
Einer Sendung kann im Einzelfall und bei Bedarf, insbesondere auf expliziten Wunsch des Kunden, ein Lieferschein beigefügt werden. Der Anbieter ist nicht zur Beifügung eines Lieferscheins verpflichtet. Sofern ein Lieferschein beigefügt wird, enthält er folgende Mindestangaben: 
  • Referenznummer, 
  • Datum des Auftrags, 
  • Bezeichnung des Liefergegenstandes, 
  • Liefermenge, 
  • Lieferort und 
  • ggf. Nummerierung der Teillieferung (Beispiel: „Teillieferung 2 von 4“). 
Wurde eine Teillieferung vereinbart, so ist auf dem Lieferschein eine Anschlusskontrolle zu erstellen (Nummer der Teillieferung, Gesamtmenge, bisherige Liefermenge, heutige Liefermenge, Restmenge). 
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